Gültig ab 1. August 2026
1. Rollen und Vorrang
Dieses DPA ist Teil des Vertrags für Dienste, die personenbezogene Daten für den Kunden verarbeiten. Der Kunde ist Verantwortlicher oder Business, Emasmas Auftragsverarbeiter, Service Provider oder Contractor; ist der Kunde Auftragsverarbeiter, ist Emasmas Unterauftragsverarbeiter. Das DPA geht bei Verarbeitung vor; eine unterzeichnete Bestellung kann Produktschutz ergänzen. Zwingendes Recht geht stets vor.
2. Weisungen und Daten
Emasmas verarbeitet zur Bereitstellung, Sicherung, Wartung und Unterstützung des Cloud-Dienstes während des Vertrags und der begrenzten Export-/Löschfrist nur nach dokumentierter Weisung, außer bei Rechtspflicht. Eine mutmaßlich rechtswidrige Weisung wird gemeldet und die betroffene Verarbeitung kann pausieren.
Daten können Identität, Kontakt, Beschäftigung, Konto, Aktivität, technische Protokolle und gewählte Betriebsinhalte umfassen; Betroffene können Nutzer, Beschäftigte, Bewerber, Kunden, Lieferanten, Teilnehmer oder Auftragnehmer sein. Besondere, risikoreiche oder Kinderdaten dürfen nur eingegeben werden, wenn der Dienst sie ausdrücklich unterstützt und geeignete Grundlagen und Garantien bestehen.
3. Pflichten, Sicherheit und Verletzung
Emasmas beschränkt Zugriff auf autorisiertes, vertraulich verpflichtetes Personal, wahrt risikogerechte Sicherheit, unterstützt angemessen bei Rechten, Folgenabschätzungen und Konsultationen, verkauft Daten nicht und nutzt sie nicht für eigene Werbung oder fremde Zwecke und hält Compliance-Informationen vor.
Kontrollen können Zugriff, geringste Rechte, Authentifizierung, Transportverschlüsselung, logische Trennung, Backups, Protokolle, Schwachstellen, Kontinuität und Vorfälle umfassen.
Emasmas informiert den Kunden unverzüglich nach Bestätigung einer Verletzung seiner Daten mit verfügbaren Informationen. Der Kunde entscheidet als Verantwortlicher über Meldungen, unterstützt von Emasmas.
4. Unterauftragsverarbeiter
Der Kunde genehmigt allgemein Infrastruktur-, Kommunikations-, Support-, Zahlungs- und Sicherheitsanbieter. Emasmas verlangt im Wesentlichen gleichwertigen Schutz und bleibt nach Recht und Vertrag verantwortlich. Wesentliche Änderungen werden mitgeteilt, soweit der Kanal dies erlaubt. Der Kunde kann binnen 15 Tagen aus begründeten Datenschutzgründen widersprechen; die Parteien suchen eine Alternative oder können den betroffenen Dienst beenden.
5. Übermittlungen und USA
Für DSGVO-Daten außerhalb des EWR ohne Angemessenheit beziehen die Parteien, soweit anwendbar, die Standardvertragsklauseln des Beschlusses (EU) 2021/914 mit passendem Modul und Maßnahmen ein.
Es gilt das chilenische Gesetz 19.628 und ab 1. Dezember 2026 dessen Änderung durch Gesetz 21.719 sowie einschlägiges US-Recht. Gilt CCPA/CPRA, handelt Emasmas als Service Provider oder Contractor: kein Verkauf oder Sharing und keine Speicherung, Nutzung oder Offenlegung außerhalb festgelegter Geschäftszwecke, außer gesetzlich erlaubt.
6. Ende, Prüfung und Kundenpflichten
Am Ende ermöglicht Emasmas Export oder löscht nach Produkt und Weisung, außer gesetzlicher Speicherung; Backups verfallen im geschützten Zyklus. Auf angemessene Anfrage liefern wir Compliance-Informationen. Weitere Prüfungen verlangen Ankündigung, Vertraulichkeit, verhältnismäßigen Umfang und Schutz anderer Kunden; Kosten trägt der Kunde außer bei wesentlichem Emasmas-Verstoß.
Der Kunde bestimmt Zwecke und wesentliche Mittel, informiert Betroffene, schafft Grundlagen, konfiguriert Zugriffe und erteilt rechtmäßige Weisungen. DPA-Kontakt: contacto@emasmas.cl.